Sturmschäden am Haus: Versicherungen zahlen ab Windstärke 8
08.02.2016
Sturmschäden am Haus: Versicherungen zahlen ab Windstärke 8
Versicherungen übernehmen Schäden durch Stürme erst ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkei t von 62 Stundenkilometern, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirts chaft (GDV) in Berlin. ...weiterlesen