Recht im Verkehr In einer Fußgängerzone haben gehende Menschen in der Regel Vorrang. Es gibt allerdings entscheidende Außnahmen, wenn etwa eine Straßenbahnstrecke durch die Zone verläuft. Vor Gericht stand ein Fußgänger, der diese Regel außer Acht ließ. München (dpa/tmn) - Auch wenn die Gleise durch eine Fußgängerzone führen, muss eine Straßenbahn stets freie Fahrt haben. Wer absichtlich vor der Bahn im Gleisbereich läuft, greift gefährlich in den Straßenverkehr ein.
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