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Grobe Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung

04.05.2017

Grobe Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung

«Soziales Arschloch» Du «soziales Arschloch»! Wer seinen Chef so grob beleidigt, der muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter seit vielen Jahren für die Firma tätig ist. Kiel (dpa/tmn) - Wer seinen Vorgesetzten grob beleidigt, muss mit einer Kündigung rechnen - auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis. Das geht aus einem Urteildes Landesarbeitsgeric hts Schleswig-Holstein hervor (Az: 3 Sa 244/16), das die Behörde veröffentlicht hat. ...weiterlesen
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