Nachrichten » Reisen

Keine Entschädigung bei Verspätung durch Vogelschlag

04.05.2017

Keine Entschädigung bei Verspätung durch Vogelschlag

Fluggäste klagen vor Gericht Ist ein Vogelschlag ein «außergewöhnlicher Umstand»? Diese Frage hatte der Europäische Gerichtshof zu beantworten. Dort hatten Fluggäste auf eine Entschädigung geklagt, weil ihr Flieger mit einem Vogel zusammenstieß und dieser deshalb verspätet war. Brüssel (dpa) - Fluggäste haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flieger mit einem Vogel zusammenstößt und deshalb verspätet ist. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. ...weiterlesen
Zurück zur letzten Seite

Nachrichten aus der Welt

BremenDelmenhorstOldenburgWilhelmshavenAmmerlandCloppenburgFrieslandKreis OldenburgKreis VechtaWesermarsch
PanoramaAutoReisenHaus / GartenComputerSportBildung / Beruf