Fluggäste klagen vor Gericht
Ist ein Vogelschlag ein «außergewöhnlicher Umstand»? Diese Frage hatte der Europäische Gerichtshof zu beantworten. Dort hatten Fluggäste auf eine Entschädigung geklagt, weil ihr Flieger mit einem Vogel zusammenstieß und dieser deshalb verspätet war.
Brüssel (dpa) - Fluggäste haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flieger mit einem Vogel zusammenstößt und deshalb verspätet ist. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor.
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