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Schwangere dürfen auch kurz vor der Geburt noch arbeiten

26.09.2017

Schwangere dürfen auch kurz vor der Geburt noch arbeiten

Mutterschutz Das Beschäftigungsverb ot für Frauen im Mutterschutz gilt nur eingeschränkt. Zumindest in der Zeit vor der Geburt. Danach müssen sie ihren Arbeitswunsch zurückstellen. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Für Frauen im Mutterschutz gilt ein Beschäftigungsverb ot. Dabei gibt es aber Unterschiede zwischen der Zeit vor und der Zeit nach der Geburt, erklärt der Bund-Verlag: Währe nd der letzten sechs Wochen vor dem Entbindungstermin ist das Beschäftigungsverb ot nur relativ. ...weiterlesen
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