Mutterschutz
Das Beschäftigungsverb ot für Frauen im Mutterschutz gilt nur eingeschränkt. Zumindest in der Zeit vor der Geburt. Danach müssen sie ihren Arbeitswunsch zurückstellen.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Für Frauen im Mutterschutz gilt ein Beschäftigungsverb ot. Dabei gibt es aber Unterschiede zwischen der Zeit vor und der Zeit nach der Geburt, erklärt der Bund-Verlag: Währe nd der letzten sechs Wochen vor dem Entbindungstermin ist das Beschäftigungsverb ot nur relativ.
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