Urteil
Ein Flugausfall ist für die Reisenden ärgerlich. In solchen Fällen steht ihnen eigentlich eine Entschädigung zu. Allerdings nicht immer, denn es gibt eine Ausnahmeregel.
Landshut (dpa/tmn) - Fluggästen steht bei Annullierungen laut EU-Recht eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Dies gilt aber nicht, wenn die Fluggesellschaft mindestens 14 Tage vor Reisebeginn über den Flugausfall informiert.
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