Arbeitgeber in der Pflicht
Die neuen Homeoffice-Vorgabe n des Bundesarbeitsminis teriums sind nun in Kraft getreten. In der Pandemie sollen sie den Druck auf Arbeitgeber erhöhen, Beschäftigten, wo das möglich ist, Heimarbeit anzubieten.
Berlin (dpa) - Für Arbeitgeber gelten von nun an neue Vorgaben beim Thema Homeoffice. Mit dem Inkrafttreten der neuen «SARS-CoV-2-Arbeit sschutzverordnung» des Bundesarbeitsminis teriums werden sie laut Ministerium «verpflichtet», Beschäftigten in bestimmten Fällen das Arbeiten von zu Hause anzubieten.
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