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Aufteilung in mehrere Gesellschaften: Kein Kündigungsgrund

25.09.2017

Aufteilung in mehrere Gesellschaften: Kein Kündigungsgrund

Aus den Arbeitsgerichten Wenn ein Unternehmen sich in meherere Gesellschaften aufteilt, bleibt ein Arbeitsverhältnis bestehen. Manche Firmen kündigen trotzdem ihren Angestellten. Doch diese sitzen rechtlich gesehen am längeren Hebel. Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Wird ein Betrieb in mehrere Gesellschaften aufgespalten, ist das ein sogenannter Betriebsübergang. Arbeitsverhältniss e bestehen dann fort. ...weiterlesen
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