Aus den Arbeitsgerichten
Wenn ein Unternehmen sich in meherere Gesellschaften aufteilt, bleibt ein Arbeitsverhältnis bestehen. Manche Firmen kündigen trotzdem ihren Angestellten. Doch diese sitzen rechtlich gesehen am längeren Hebel.
Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Wird ein Betrieb in mehrere Gesellschaften aufgespalten, ist das ein sogenannter Betriebsübergang. Arbeitsverhältniss e bestehen dann fort.
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