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Jugendsünde ist kein K.-o.-Kriterium für Polizeidienst

25.09.2017

Jugendsünde ist kein K.-o.-Kriterium für Polizeidienst

Gerichtsurteil Eine Straftat im Jugendalter muss kein Ausschlusskriteriu m sein, um später eine Ausbildung bei der Polizei zu beginnen. Elementar ist dabei, wie schwerwiegend das Vergehen gewesen ist. Gießen/Bonn (dpa/tmn) - Wurde gegen jemanden staatsanwaltlich ermittelt, kann er eventuell trotzdem Polizist werden. Das geht aus einer Reihe von Entscheidungen des Verwaltungsgericht s Gießen hervor (Az.: 5 L 5577/17.GI, 5 L 6579/17.GI, 5 L 6584/17.GI und 5 L 6602/17.GI), auf die der Bund-Verlag hinweist. ...weiterlesen
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