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Flugverspätung durch Gepäckausladen: Airline muss zahlen

02.05.2017

Flugverspätung durch Gepäckausladen: Airline muss zahlen

Entschädigung Es passiert immer wieder: Der Flieger kann nicht starten, weil das Gepäck eines Reisenden wieder zu entladen ist, der nun doch nicht mitfliegt. Oft kommt es dadurch zu Flugverspätungen - für die die Airline eine Entschädigung zahlen muss. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Fluggast erscheint nicht zum Boarding, sein Gepäck muss wieder ausgeladen werden, die Flugreise verzögert sich deutlich: In diesem Fall muss die Airline eine Entschädigung zahlen. Sie kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. ...weiterlesen
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