Entschädigung
Es passiert immer wieder: Der Flieger kann nicht starten, weil das Gepäck eines Reisenden wieder zu entladen ist, der nun doch nicht mitfliegt. Oft kommt es dadurch zu Flugverspätungen - für die die Airline eine Entschädigung zahlen muss.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Fluggast erscheint nicht zum Boarding, sein Gepäck muss wieder ausgeladen werden, die Flugreise verzögert sich deutlich: In diesem Fall muss die Airline eine Entschädigung zahlen. Sie kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.
...weiterlesen