Besitzer einer Ferienwohnung müssen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie die Wohnung nur privat nutzen und nicht vermieten, so die Verbraucherzentral e Mecklenburg-Vorpom mern. Die Wohnung gilt dann als Zweitwohnung und der übliche Beitrag von 17,50 Euro pro Monat ist fällig.
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