Nachrichten » Auto

30.05.2014

Abschleppen nach Unfall: Kein Schadenersatz für unnötige Wege

Nach einem Unfall stellt sich für den Geschädigten die Frage: Wohin mit dem kaputten Auto? Bei der Entscheidung ist Vorsicht geboten: Als Geschädigter ist man verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das gilt auch fürs Abschleppen. ...weiterlesen
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