Arbeiten für ganz oben
Kann ich als Konfessionsloser für die christlichen Kirchen arbeiten? Und wie ist es mit der Mitbestimmung? Rund 1,3 Millionen Menschen sind für einen kirchlichen Arbeitgeber tätig. Für sie gilt zum Teil ein gesondertes Arbeitsrecht.
Berlin (dpa/tmn) - Die Kirche in Deutschland hat Selbstbestimmungsr echt, so ist es im Grundgesetz festgelegt. Das beeinflusst auch das Arbeitsrecht - beide christlichen Kirchen dürfen ihre Arbeitsverhältniss e selbst regeln, dies betrifft ebenso die Wohlfahrtsverbände . Aber was bedeutet das konkret?
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