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Erwerbstätigkeit im Urlaub kann zur Abmahnung führen

09.08.2013

Erwerbstätigkeit im Urlaub kann zur Abmahnung führen

Im Urlaub sollen Arbeitnehmer sich erholen - ein Zweitjob in den Ferien steht diesem Zweck entgegen und ist deswegen gerichtlich verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung. ...weiterlesen
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