Pauschalen für Betriebsräte müssen Aufwand entsprechen
07.10.2013
Pauschalen für Betriebsräte müssen Aufwand entsprechen
Eine Tätigkeit im Betriebsrat ist grundsätzlich ein unbezahltes Ehrenamt. Pauschalen, die der Arbeitgeber bezahlt, sind nur für erstattungsfähige Aufwendungen zulässig. Diese muss der Betriebsrat nachweisen. ...weiterlesen