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Pauschalen für Betriebsräte müssen Aufwand entsprechen

07.10.2013

Pauschalen für Betriebsräte müssen Aufwand entsprechen

Eine Tätigkeit im Betriebsrat ist grundsätzlich ein unbezahltes Ehrenamt. Pauschalen, die der Arbeitgeber bezahlt, sind nur für erstattungsfähige Aufwendungen zulässig. Diese muss der Betriebsrat nachweisen. ...weiterlesen
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