In letzter Instanz
Karlsruhe (dpa) - Betreiber einer Suchmaschine haften generell nicht für die Anzeige illegal ins Netz gestellter Inhalte. Etwas anderes gelte nur, wenn sie wissen oder wissen müssten, dass etwas rechtswidrig veröffentlicht worden ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
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