Als unbrauchbar gewertet
Erstellt ein Sachverständiger ein mangelhaftes Unfall-Gutachten, kann dieses als unbrauchbar gewertet werden. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm. Weder Kläger noch Verursacher mussten im verhandelten Fall die Kosten tragen.
Hamm (dpa/tmn) - Erstellt ein Sachverständiger ein fehlerhaftes Gutachten zu einem Verkehrsunfall, so kann das Gericht dieses als unbrauchbar werten. Der Verursacher muss das mangelhafte Gutachten dann nicht bezahlen.
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