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Kündigungsgrund des Vermieters darf nicht vorgetäuscht sein

02.02.2016

Kündigungsgrund des Vermieters darf nicht vorgetäuscht sein

Kündigt ein Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarfs, muss sein Anliegen nachvollziehbar sein. Nur dann muss der Mieter die Wohnung räumen. Darauf macht der Mieterverein München aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts München. ...weiterlesen
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