Reisesicherungsschein schützt bei Veranstalter-Insolvenz
02.02.2016
Reisesicherungsschein schützt bei Veranstalter-Insolvenz
Bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters wenden sich Kunden, die ihren Urlaub gebucht haben, am besten direkt an den Aussteller des Reisesicherungssch eins. Dabei handele es sich in der Regel um eine Versicherung, erklärt Andreas Baumgart von der Verbraucherzentral e Brandenburg. ...weiterlesen