Pflücken verboten - Keine fremden Fliederzweige abschneiden
03.06.2015
Pflücken verboten - Keine fremden Fliederzweige abschneiden
Noch blüht der Flieder überall. Doch Vorsicht: Wer sich einfach ein paar Zweige abscheidet, um sie zu Hause in die Vase zu stellen, begeht eine Straftat: «Steht der Fliederbusch auf einem fremden Grundstück, gilt das als Diebstahl», erklärt Rechtsanwältin Sarah Diwell aus Berlin. ...weiterlesen