Werkstattbesuch
Das Auto zur Reparatur nach Geschäftsschluss in der Werkstatt abzugeben ist bequem. Schlüssel in den Briefkasten und fertig. Doch wird das Auto gestohlen, kann das als grob fahrlässig gelten.
Oldenburg (dpa/tmn) - Wer seinen Autoschlüssel in den Briefkasten der Reparaturwerkstatt wirft, bekommt im Einzelfall nach einem Diebstahl seines Auto den Schaden ersetzt. Das zeigt ein Fall (Az.: 13 O 688/20), der von der Versicherungskamme r des Landgerichts Oldenburg verhandelt wurde.
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