Absolut und eingeschränkt
An einigen Stellen im Straßenverkehr gilt ein Halteverbot. Manchmal darf man aber dennoch kurz anhalten, sogar aussteigen. Woanders ist das komplett verboten. Was gilt wie und wo?
Stuttgart (dpa/tmn) - Mancherorts sind Parkplätze Mangelware. Trotzdem kurz anhalten zu können, um auszuladen oder etwas vom Bäcker oder aus der Apotheke zu holen, ist dann schon Luxus - und manchmal sogar im Halteverbot erlaubt. Aber nur im Bereich eines eingeschränkten Halteverbots. Den kennzeichnet das Verkehrszeichen 286 mit einem Querbalken, erläutert die Prüforganisation Dekra.
...weiterlesen