Gesetz der Straße
Auf einer engen und kurvenreichen Straße verliert ein zu schneller Autofahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug und verunglückt schwer am Straßengeländer. Trifft die Gemeinde eine Mitschuld?
Koblenz (dpa/tmn) - Wer auf einer klar erkennbar engen und kurvigen Straße zu schnell fährt, muss für die Unfallfolgen selbst haften. Eine offenkundige Gefährlichkeit bedarf keiner besonderen Warnschilder durch die Gemeinde. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, auf das der ADAC hinweist (Az.: 12 U 463/19).
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