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05.06.2020

Urteil: Kfz-Versicherung zahlt auch bei Autobrand dank Grill

Gesetz der Straße Ein Auto gerät beim Parken in Brand und steckt so ein weiteres an - muss die Kfz-Versicherung des ersten Autohalters für den Schaden am zweiten Auto bezahlen? Saarbrücken (dpa/tmn) - Eine Kfz-Haftpflicht muss Dritten Schäden ersetzen, die beim Betrieb des Autos entstanden sind. Das kann auch schon der Fall sein, wenn das Auto im eigentlichen Sinne gar nicht in Betrieb war. ...weiterlesen
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