Für Folgeschaden
Wenn eine Autowerkstatt die vereinbarte Arbeit erledigt, reicht das manchmal nicht aus. Denn wenn sie nicht auf wichtige weitere nötige Reparaturen hinweist, kann sie für Folgeschäden haften müssen.
Düsseldorf (dpa/tmn) - Autowerkstätten haben bei Fahrzeugreparature n umfangreiche Prüf- und Hinweispflichten. Wenn sie ihre Kunden nicht auf nötige Reparaturen hinweisen, können sie für Folgeschäden haften müssen.
...weiterlesen