Verkehrsrecht
Wer in einer Fußgängerzone Fahrrad fährt, riskiert in der Regel ein Bußgeld. Was aber, wenn Radler auf einem Pedal stehend rollern - pfiffig oder verboten?
München (dpa/tmn) - Absteigen - so lautet in der Regel die Devise für Radler in Fußgängerzonen. Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt auch für alle, die ihr Fahrrad als Roller nutzen.
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