Gerichtsurteil
Von Kraftfahrzeugen geht im Straßenverkehr immer eine Betriebsgefahr aus. Nach Unfällen können Halter daher mithaften müssen - auch ohne ein verkehrswidriges Verhalten. Gilt dies auch für E-Scooter?
Münster (dpa/tmn) - Solange ihre Mitschuld durch falsches Verhalten nicht klar nachgewiesen werden kann, müssen E-Scooter-Fahrer nach Unfällen nicht mithaften.
...weiterlesen