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Kündigung wegen Spesen: Arbeitgeber muss Betrug nachweisen

01.02.2016

Kündigung wegen Spesen: Arbeitgeber muss Betrug nachweisen

Wollen Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen Spesenbetrug kündigen, müssen sie das Fehlverhalten beweisen können. Können sie ihre Vermutung nicht belegen, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung nicht. ...weiterlesen
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