Kündigung wegen Spesen: Arbeitgeber muss Betrug nachweisen
01.02.2016
Kündigung wegen Spesen: Arbeitgeber muss Betrug nachweisen
Wollen Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen Spesenbetrug kündigen, müssen sie das Fehlverhalten beweisen können. Können sie ihre Vermutung nicht belegen, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung nicht. ...weiterlesen