Nachrichten » Reisen

Zug-zum-Flug-Service: Veranstalter haftet bei Problemen

25.04.2017

Zug-zum-Flug-Service: Veranstalter haftet bei Problemen

Angebot für Pauschalurlauber Wird die Anfahrt zum Flughafen vom Veranstalter mitorganisiert, kann das für Pauschalurlauber ein Vorteil sein. Sie ersparen sich nicht nur etwas Aufwand, unter Umständen erhalten sie bei einem verpassten Flug auch einen Ausgleich. Hannover (dpa/tmn) - Viele Reiseveranstalter bieten eine Bahnreise zum Abflughafen als Teil eines Pauschalpakets an. Doch dann sind sie auch für Verspätungen des Zuges verantwortlich. Verpasst der Kunde deshalb seinen Flieger, muss der Veranstalter die Folgekosten des Reisenden übernehmen. ...weiterlesen
Zurück zur letzten Seite

Nachrichten aus der Welt

BremenDelmenhorstOldenburgWilhelmshavenAmmerlandCloppenburgFrieslandKreis OldenburgKreis VechtaWesermarsch
PanoramaAutoReisenHaus / GartenComputerSportBildung / Beruf