Nachrichten » Bildung / Beruf

07.01.2020

Gehaltsauskunft kann keine Diskriminierung belegen

Urteil Das Entgelttransparenz gesetz soll gegen Lohnungleichheit helfen. Arbeitnehmerinnen bekommen aber nur den Median aller Gehälter einer Vergleichsgruppe mitgeteilt. Damit ist mitunter wenig gewonnen. Hannover (dpa/tmn) - Das Entgelttransparenz gesetz erlaubt es Mitarbeitern bei ihrem Arbeitgeber zu erfragen, wie viel eine Gruppe von Kollegen im Mittel verdient. Ist das Gehalt einer Frau deutlich niedriger als der Median einer männlichen Vergleichsgruppe, ist das aber nicht automatisch ein Hinweis auf Diskriminierung. ...weiterlesen
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