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Job-Absage: Wann handelt es sich um Diskriminierung?

24.11.2016

Job-Absage: Wann handelt es sich um Diskriminierung?

«Wir haben uns leider für einen anderen Kandidaten entschieden.» Wer nach einer Bewerbung ein solches Schreiben bekommt, ist meist enttäuscht. Nicht immer sind die Gründe für eine Absage rechtmäßig - manchmal kann die Stellenausschreibu ng schon ein Hinweis darauf sein. Berlin (dpa/tmn) - Die Absage auf eine Bewerbung für einen Job ist meist niederschmetternd. Die Gründe für die Ablehnung können vielfältig sein - doch einige sind nicht rechtens. Aber wann ist ein Ablehnungsgrund rechtmäßig und wann diskriminierend? ...weiterlesen
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