Arbeitsrecht
In der Probezeit dürfen sich Arbeitnehmer keine Fehler erlauben. Deswegen nehmen sie in dieser Periode meistens keinen Urlaub. Doch verboten ist das nicht. Es gibt lediglich eine Einschränkung.
Dortmund (dpa/tmn) - Arbeitnehmer dürfen auch während der Probezeit in die Ferien fahren. Eine grundsätzliches Urlaubsverbot gibt es währenddessen nicht, erklärt Arbeitsrechts-Expe rtin Britta Beate Schön in der Zeitschrift «Unicum Beruf» (Ausgabe 5/2017).
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