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Kein Anspruch auf bestimmte freie Samstage

18.09.2017

Kein Anspruch auf bestimmte freie Samstage

Niederlage einer Kassiererin An Samstagen möchte keiner arbeiten. Berufsgruppen wie die Einzelhändler müssen das jedoch. Für sie gelten Regeln, die keinen Platz für persönliche Wünsche lassen. Mainz (dpa/tmn) - Eine Kassiererin im Einzelhandel hat keinen Anspruch darauf, nur an jedem zweiten Samstag zu arbeiten. Das gilt auch dann, wenn sie keine Kinderbetreuung für die übrigen Samstage hat. ...weiterlesen
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