Niederlage einer Kassiererin An Samstagen möchte keiner arbeiten. Berufsgruppen wie die Einzelhändler müssen das jedoch. Für sie gelten Regeln, die keinen Platz für persönliche Wünsche lassen. Mainz (dpa/tmn) - Eine Kassiererin im Einzelhandel hat keinen Anspruch darauf, nur an jedem zweiten Samstag zu arbeiten. Das gilt auch dann, wenn sie keine Kinderbetreuung für die übrigen Samstage hat.
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