Urteil aus Brandenburg
An Autobahnbaustellen kann es schon mal eng werden. Oft ist die linke Spur nur für schmale Fahrzeuge freigegeben. Wer diese Spur mit einem zu breiten Fahrzeug benutzt, kann bei einem Unfall mit zur Verantwortung gezogen weden. Dies zeigt ein Urteil aus Brandenburg.
Brandenburg an der Havel (dpa/tmn) - Kommt ein Fahrzeug in einer Autobahnbaustelle von seiner Spur ab, muss der Fahrer damit rechnen, die Hauptschuld für einen Zusammenstoß zu tragen. Und zwar auch dann, wenn das andere Auto breiter ist als für dessen Spur erlaubt ist.
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