Rohbau muss an Ruhetagen nicht besonders gesichert werden
08.04.2014
Rohbau muss an Ruhetagen nicht besonders gesichert werden
Betreten Bauherren an einem Ruhetag die Baustelle eines Hauses, sollten sie gut aufpassen: Passiert ein Unfall, haben sie dann nämlich keinen Anspruch auf Schadenersatz. ...weiterlesen