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Rohbau muss an Ruhetagen nicht besonders gesichert werden

08.04.2014

Rohbau muss an Ruhetagen nicht besonders gesichert werden

Betreten Bauherren an einem Ruhetag die Baustelle eines Hauses, sollten sie gut aufpassen: Passiert ein Unfall, haben sie dann nämlich keinen Anspruch auf Schadenersatz. ...weiterlesen
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