Nachrichten » Auto

23.12.2016

Vordermann bremst grundlos: Abstandsverstoß ohne Fahrverbot

Hinweis auf Gerichtsurteil Auf deutschen Straßen hält sich nicht jeder Verkehrsteilnehmer an die Regeln. Besonders nachlässig handeln die Fahrer, wenn sie einen Mindestabstand halten müssen. Wer gegen die gesetzliche Vorgabe verstößt, kann in einem bestimmten Fall dennoch glimpflich davonkommen. Landstuhl (dpa/tmn) - Bremst ein vorausfahrendes Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund, kann der Auffahrende um ein Fahrverbot wegen einem Abstandsverstoß herumkommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Landstuhl hervor (Az.: 2 OWi 4286 Js 14527/15), auf das der ADAC hinweist. ...weiterlesen
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