Aus den Arbeitsgerichten
Arbeitgeber wie Rundfunkanstalten versuchen mitunter, mögliche Festanstellungen freier Mitarbeiter zu umgehen. Ein freiberuflicher Kameramann gründete daher eine Zeitarbeitsfirma und verlieh sich selbst an den Sender. Mit erstaunlichen Folgen.
Kiel (dpa/tmn) - Der Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma kann sich nicht selbst verleihen. Macht er es dennoch, um dadurch Regeln zu umgehen und der Arbeitgeber weiß davon, muss der Zeitarbeiter eine Festanstellung bekommen.
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