Verzugspauschale
Es ist ärgerlich, wenn der Lohn nicht kommt. Solch ein Verzug wird mit einer Pauschale von 40 Euro bestraft. Ob die Regelung auch bei unvollständiger Zahlung gilt, musste ein Gericht entscheiden.
Köln (dpa/tmn) - Zahlt ein Arbeitgeber den Lohn zu spät oder unvollständig, können seine Mitarbeiter pauschal 40 Euro von ihm zusätzlich verlangen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgeric hts Köln (Az.: 12 Sa 524/16).
...weiterlesen