Autokauf: Vertragsrücktritt bei erheblichem Mangel möglich
Weist der gekaufte Wagen einen erheblichen Sachmangel auf, können Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch eine defekte Einparkhilfe kann einen solchen Mangel darstellen, urteilte der Bundesgerichtshof. ...weiterlesen