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Urlauber weicht von Programm ab: Veranstalter haftet nicht

18.04.2017

Urlauber weicht von Programm ab: Veranstalter haftet nicht

Kein Reisemangel Viele Reisen lassen sich inklusive Tagesprogramm buchen. Wer sich jedoch vor Ort für einen Ausflug entscheidet, der nicht im Programm enthalten ist, kann für dabei auftretende Probleme keine Entschädigung vom Reiseveranstalter verlangen. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Reiseveranstal ter trägt keine Verantwortung, wenn sich ein Urlauber bei einem Ausflug abseits des festgelegten Reiseprogramms verletzt. In einem solchen Fall liegt kein Reisemangel vor, der eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen würde. ...weiterlesen
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