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Scheinpraktikum kann als reguläres Arbeitsverhältnis gelten

17.04.2017

Scheinpraktikum kann als reguläres Arbeitsverhältnis gelten

Ausbildung oder nicht? Arbeitegeber sparen, wo sie nur können. Deswegen stellen manche Unternehmen gerne Praktikanten ein und lassen sie alltägliche Tätigkeiten erledigen. Doch das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Berlin (dpa/tmn) - Bei Praktika muss der Ausbildungszweck im Mittelpunkt stehen. Andernfalls liegt unter Umständen ein Scheinpraktikum vor, das als reguläres Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. ...weiterlesen
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