Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der Mieter vor zu schnell steigenden Mieten in begehrten Wohnlagen gestärkt. Die Richter billigten eine Berliner Verordnung, mit der 2013 mögliche Mieterhöhungen in bereits bestehenden Mietverhältnissen in der gesamten Stadt begrenzt worden sind. ...weiterlesen