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Nachtzuschläge dürfen wegen Betriebsratsarbeit nicht entfallen

07.04.2014

Nachtzuschläge dürfen wegen Betriebsratsarbeit nicht entfallen

Wer tagsüber als Betriebsrat im Einsatz ist, kann trotzdem Anspruch auf Nachtzuschläge haben. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer ohne Ehrenamt in der Nacht gearbeitet und Zuschläge bekommen hätte. ...weiterlesen
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