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Hausverkäufer darf Marderbefall auf Dachboden nicht verschweigen

26.03.2013

Hausverkäufer darf Marderbefall auf Dachboden nicht verschweigen

Arglistig Mängel zu verschweigen, kann Hausverkäufern später eine Schadenersatzklage einhandeln. Zu den Dingen, die man Interessenten mitteilen muss, gehören auch Schäden durch einen Marder. ...weiterlesen
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