Hausverkäufer darf Marderbefall auf Dachboden nicht verschweigen
26.03.2013
Hausverkäufer darf Marderbefall auf Dachboden nicht verschweigen
Arglistig Mängel zu verschweigen, kann Hausverkäufern später eine Schadenersatzklage einhandeln. Zu den Dingen, die man Interessenten mitteilen muss, gehören auch Schäden durch einen Marder. ...weiterlesen