Wer sein Fahrzeug tieferlegt, möchte es optisch aufwerten und fahrdynamisch verbessern. Wie tief ein Fahrzeug maximal gelegt werden darf, das heißt wie viel Bodenfreiheit bleiben muss, darüber schweigt sich der Gesetzgeber aus, eine rechtsverbindliche Mindesthöhe gibt es nicht. Darauf weist der Tüv Nord hin. Allerdings legt die Straßenverkehrs-Zu lassungs-Ordnung (StVZO) eine «straßenschonende Bauweise» für Fahrzeuge fest.
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