Streit um Entschädigung
Kommt es durch das Verschulden einer Airline zu einer Verspätung, muss die Fluggesellschaft ihre betroffenen Kunden in der Regel entschädigen. Doch wer zahlt, wenn der Flug von einem Leasingpartner ausgeführt wurde? Mit dieser Frage war der BGH nun beschäftigt.
Karlsruhe (dpa) - Airlines dürfen Entschädigungsford erungen für verspätete Flüge einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge nicht auf einen Leasingpartn er abwälzen.
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