Zu schnell gefahren
Radaranlagen messen die Geschwindigkeit. Doch das allein reicht nicht, um Verkehrssünder zu überführen. Deshalb wird bei Tempokontrollen meist auch der Fahrer fotografiert. Doch was passiert, wenn die Aufnahme zu ungenau ist?
Brandenburg an der Havel (dpa/tmn) - Wenn die Qualität eines Blitzerfotos nicht ausreicht, um den Fahrer klar zu identifizieren, kann das Bußgeldverfahren im Einzelfall eingestellt werden. Das jedenfalls legt ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nahe, auf das der ADAC hinweist .
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