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Betriebsrenten: Keine Kürzung bei Insolvenz

08.08.2016

Betriebsrenten: Keine Kürzung bei Insolvenz

Auch in einer wirtschaftlichen Notlage dürfen die Betriebsrenten nicht gekürzt werden. Das verbietet die Insolvenzordnung. In dem verhandelten Fall kürzte eine GmbH im Rahmen eines Sanierungskonzepte s die Betriebsrenten ab Januar 2016 befristet auf vier Jahre um 15 Prozent. ...weiterlesen
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