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Arbeitgeber müssen ehrenamtlichen Fluthelfern freigeben

06.06.2013

Arbeitgeber müssen ehrenamtlichen Fluthelfern freigeben

Ob Feuerwehr, DLRG oder Technisches Hilfswerk: Im Kampf gegen das Hochwasser packen viele ehrenamtliche Helfer mit an. Von ihrem Arbeitgeber müssen sie in so einer Situation freigestellt werden. ...weiterlesen
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