Nachrichten » Auto

17.11.2016

Mit dem Hoverboard besser nicht im Straßenverkehr fahren

Neuer Trend Man stellt sich auf ein schmales Brett mit zwei Rädern und fährt einfach los. Mit dem Hoverboard unterwegs zu sein, scheint verlockend. Doch so praktisch das trendige Fortbewegungsmitte l auch sein mag, für den Straßenverkehr ist es nicht zugelassen. Berlin (dpa/tmn) - Mit dem Hoverboard sollten Besitzer sicherheitshalber nur auf einem Privatgelände fahren. «Im öffentlichen Verkehrsraum riskieren Fahrer ein Bußgeld oder gar ein Strafverfahren», sagt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaf t Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). ...weiterlesen
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