Neuer Trend
Man stellt sich auf ein schmales Brett mit zwei Rädern und fährt einfach los. Mit dem Hoverboard unterwegs zu sein, scheint verlockend. Doch so praktisch das trendige Fortbewegungsmitte l auch sein mag, für den Straßenverkehr ist es nicht zugelassen.
Berlin (dpa/tmn) - Mit dem Hoverboard sollten Besitzer sicherheitshalber nur auf einem Privatgelände fahren. «Im öffentlichen Verkehrsraum riskieren Fahrer ein Bußgeld oder gar ein Strafverfahren», sagt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaf t Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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